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Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
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Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bildet normalerweise der Wert der Insolvenzmasse. Bei der Berechnung können aber Besonderheiten bestehen. ... weiter lesen Quelle
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