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Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf bestimmte Endnote im Arbeitszeugnis
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Ein Arbeitnehmer hat bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses keinen Anspruch auf eine bestimmte Endnote. Ein solcher Anspruch ergibt sich auch nicht aus dem Gebot der Zeugnisklarheit. ... weiter lesen Quelle
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