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Verkäufer kann sich bei Arglist nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen
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Im Falle eines Hausverkaufs kann sich der Verkäufer gegebenenfalls nicht auf einen vertraglichen Gewährleistungsausschluss berufen, wenn er arglistig einen bestehenden Mangel nicht vollständig angibt. ... weiter lesen Quelle
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