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BGB Urteile im Hinblick auf die Werbung namensgleicher Unternehmen
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Sind namensgleiche Unternehmen in getrennten Wirtschaftsräumen tätig, dürfen diese unter Umständen auch im Gebiet des jeweils anderen Unternehmens für sich werben, wenn sie einige Formalien beachten. ... weiter lesen Quelle
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