GRP Rainer LLP

Opfer mündlicher Beratungsfehler dürfen schriftliche Risikohinweise übergehen
740x317 Pixel - Dateigröße: 22,46 Kb
Ein Anleger handelt nicht grob fahrlässig, wenn er auf die mündlichen Aussagen eines Anlageberaters vertraut und diese trotz Risikohinweisen in Anlageprospekt und Zeichnungsschein nicht hinterfragt. ... weiter lesen Quelle
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/71164

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Opfer mündlicher Beratungsfehler dürfen schriftliche Risikohinweise übergehen" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Opfer mündlicher Beratungsfehler dürfen schriftliche Risikohinweise übergehen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.