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Nichtanrechnung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung
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Bei Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung eines geschlossenen Immobilienfonds, sind nach dem Bundesgerichtshof Steuervorteile wohl unter Umständen nicht auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen. ... weiter lesen Quelle
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