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Aufklärung über Kick-Back-Zahlungen auch durch freien Finanzvertrieb erforderlich
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Die Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) soll nach der neuen Rechtsprechung des Landgerichts (LG) Berlin auch auf den freien Finanzvertrieb auszuweiten sein. ... weiter lesen Quelle
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