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Die Nachfolgerhaftung bei Übernahme eines Handelsgeschäfts
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Übernimmt jemand ein Handelsgeschäft und führt dieses unter der bisherigen Geschäfts- oder Etablissementbezeichung weiter, so begründet dies nicht unbedingt eine Haftung gemäß § 25 I HGB. ... weiter lesen Quelle
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