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Freiwillige Zusatzzahlungen des Arbeitgebers dürfen wohl in arbeitsvertraglichen Regelungen nicht unklar formuliert sein
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Freiwillige Zusatzzahlungen des Arbeitgebers dürfen in arbeitsvertraglichen Regelungen wohl nicht unklar dargestellt werden. Dies ergebe sich aus dem Transparenzgebot des § 305c Abs. 1 BGB. ... weiter lesen Quelle
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