10.12.2012 12:40 Uhr in Gesellschaft & Familie und in Auto & Motorrad von Exklusiv-Garagen

Wohnungen und Garagen sind zwei Paar Schuhe

Reihengaragen von Exklusiv-Garagen: Wohnungen und Garagen getrennt verwalten
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Das Mietrecht für Wohnraum gibt andere Bedingungen vor als das Mietrecht für Garagen. Besonders Eigentümergemeinschaften von Wohnraum sollten Garageneigentum getrennt verwalten, weil einige Eigentümer gar keine Garagen haben. ... weiter lesen Quelle
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