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Arbeitsvertragliche Regelungen bezüglich freiwilliger Zusatzzahlungen des Arbeitgebers dürfen nicht unklar formuliert sein
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Eine unklare Darstellung der arbeitsvertraglichen Regelungen bezüglich freiwilliger Zusatzzahlungen des Arbeitgebers ist gemäß dem Transparenzgebot des § 305c Abs. 1 BGB nicht zulässig. ... weiter lesen Quelle
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