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Denkmalschutz als Wertanlage
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Seit dem Jahr 1980 ist Denkmalschutz in der Landesverfassung verankert. Die Aufgabe von Ländern und Kommunen ist es, das kulturelle Erbe des jeweiligen Bundeslandes zu erhalten. Dabei muss es sich nicht immer nur um prunkvolle Schlösser, Schlossgärten oder Bronzefiguren handeln - auch baukulturelle Zeugnisse wie klassizistische Mehrfamilienhäuser schaffen kulturelle Identität und sind daher unbedingt erhaltenswert. ... weiter lesen Quelle
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