GRP Rainer LLP

Nach dem BGH haften GbR-Gesellschafter geschlossener Immobilienfonds für Altschulden
740x317 Pixel - Dateigröße: 22,46 Kb
Mit Urteil vom 17.04.2012 (Az. II ZR95/10) bejahte der BGH die Haftung der Geldgeber eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR für eine Darlehensschuld der Gesellschaft. ... weiter lesen Quelle
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/64574

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Nach dem BGH haften GbR-Gesellschafter geschlossener Immobilienfonds für Altschulden" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Nach dem BGH haften GbR-Gesellschafter geschlossener Immobilienfonds für Altschulden" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.