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Auch Wechsel des Betriebsinhabers als Betriebsübergang zu werten
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Gemäß § 613a BGB tritt der Übernehmer des Betriebes beim Betriebsübergang in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. ... weiter lesen Quelle
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