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Vertragliche Hinweise bezüglich freiwilliger Sonderzahlungen müssen klar formuliert sein
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Gemäß dem Transparenzgebot des § 305c Abs. 1 BGB ist es unzulässig, arbeitsvertragliche Regelungen bezüglich freiwilliger Zusatzzahlungen des Arbeitgebers unverständlich darzustellen. ... weiter lesen Quelle
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