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Urteil des Bundesgerichtshofs ist Wegweiser für eine Vielzahl von Anlegern
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Der Bundesgerichtshof nimmt in seinem Urteil vom 18.09.2012 (AZ: XI ZR 344/11) zugunsten der Anleger Stellung zur Haftung bei fehlerhaften Prospekten im Hinblick auf außerbörslich gehandelte Wertpapiere. Die Entscheidung der Karlsruher Richter könnte richtungsweisend für die Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen sein, die auf einem fehlerhaften Prospekt basieren. ... weiter lesen Quelle
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