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BFH entscheidet über Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz
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Nach dem BFH soll der Betrieb des Kunden des Arbeitgebers als regelmäßige Arbeitsstätte zu klassifizieren sein, sofern der Arbeitgeber im Betrieb des Kunden über eine eigene Arbeitsstätte verfüge. ... weiter lesen Quelle
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