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Keine regelmäßige Arbeitsstätte auch bei längerfristigen Einsatz im Betrieb des Kunden
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Der BFH hat festgestellt, dass der Betrieb des Kunden des Arbeitgebers auch bei einem längerfristigen Einsatz des Arbeitnehmers an diesem Ort nicht als regelmäßige Arbeitsstätte zu werten sei. Hingegen sei sie doch als regelmäßige Arbeitsstätte zu klassifizieren, sofern der Arbeitgeber im Betrieb des Kunden über eine eigene Arbeitsstätte verfüge. ... weiter lesen Quelle
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