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Wegweisendes Urteil für Vielzahl von Anlegern
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Mit seinem Urteil vom 18.09.2012 hat der Bundesgerichtshof zur Haftung bei fehlerhaften Prospekten bei außerbörslich gehandelten Wertpapieren Stellung bezogen. Dieses zugunsten der Anleger ausgefallene Urteil könnte richtungsweisend für die Ausgabe anderer Inhaberschuldverschreibungen sein, bei denen der Prospekt fehlerhaft sein könnte. ... weiter lesen Quelle
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