Jersey Foundation: Neue Rechtsform mit vielseitigen Gestaltungsmöglichkeiten

  • Pressemitteilung der Firma Geneva Group International, 06.12.2010
Pressemitteilung vom: 06.12.2010 von der Firma Geneva Group International aus Zürich

Kurzfassung: Jersey Foundation: Neue Rechtsform mit vielseitigen Gestaltungsmöglichkeiten (Zürich, den 06. 12. 2010) Eine neue Kombination bisher nur getrennt zu erzielender Vorteile von Kapitalanlage und Treuhandvermögen bietet die Jersey Foundation. Durch ...

[Geneva Group International - 06.12.2010] Jersey Foundation: Neue Rechtsform mit vielseitigen Gestaltungsmöglichkeiten


(Zürich, den 06. 12. 2010) Eine neue Kombination bisher nur getrennt zu erzielender Vorteile von Kapitalanlage und Treuhandvermögen bietet die Jersey Foundation. Durch diese neue Rechtsform nach dem Recht der Kanalinsel Jersey entsteht eine eigenständige, gegenüber Dritten voll handlungsfähige Rechtspersönlichkeit, einschließlich des Rechts zur Fusion. Im Rahmen einer Veranstaltung der Geneva Group International (GGI), Zürich, stellten jetzt Rechts- und Treuhandexperten der Anwaltssozietät Voisin und der Treuhandgesellschaft Volaw aus Jersey die Vorteile der Jersey Foundation vor.

Diese neue Rechtsform bietet vor allem viel Freiheit beim Stiftungszweck. Er kann von aktiver Vermögensverwaltung über wohltätige Ziele bis zur Nachfolgeregelung oder Versorgungszwecken einzelner oder mehrerer Personen festgelegt werden. Scharf reglementiert ist allerdings alles, was die Jersey Foundation als Rechtsform in Misskredit bringen könnte. So greifen staatliche Stellen sofort ein, sollte gegen das ausdrückliche Verbot der Geldwäsche oder der Finanzierung terroristischer Aktivitäten verstoßen werden.

Stiftungsorgane sind der Stiftungsrat (Council) und der Aufseher (Guardian). Während der Aufseher über die ordnungsgemäßen Abläufe und die Einhaltung des Stiftungszwecks wacht, ist der Rat das Macht- und Entscheidungszentrum. Der Gründer (Founder) kann eine oder beide Funktionen selbst ausüben.

Einen Einfluss von außen oder weitreichende Rechenschaftspflichten gegenüber Dritten gibt es nicht.
Das oder die Mitglieder des Stiftungsrates sind ausschließlich der Stiftung selbst verpflichtet. Das bedeutet auch, dass durch das Vermögen versorgte Personen, zum Beispiel Familienmitglieder, keinen Einfluss auf die Stiftung haben oder bekommen, wenn sie nicht selbst zum Council gehören. Insofern knüpft die Jersey Foundation nahtlos an die Vorteile Jerseys, u.a. Zurückhaltung in Fragen der Steuererhebung sowie günstige Gebühren, an.
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