GRP Rainer LLP

Bücherverlage dürfen Verbreitung von Bildmaterial nicht verhindern
740x317 Pixel - Dateigröße: 22,46 Kb
Ein Fotokünstler, der einem Verlag ausschließliche Rechte an einem Auswahlband mit Lichtbildwerken einräumt, verliert damit nicht in jedem Fall das Recht zur anderweitigen Verwertung einzelner Fotos. ... weiter lesen Quelle
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/59343

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Bücherverlage dürfen Verbreitung von Bildmaterial nicht verhindern" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Bücherverlage dürfen Verbreitung von Bildmaterial nicht verhindern" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.