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Clerical Medical Anleger durch BGH Urteil in ihren Rechten gestärkt
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Der BGH entschied in seinen ersten Urteilen in Sachen CMI sehr zugunsten von Anlegern des beklagten englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI). Den Anlegern wurden einerseits Schadenersatzansprüche zugesprochen und andererseits die Leistungsverpflichtungen von CMI aus den abgeschlossenen Verträgen bestätigt. ... weiter lesen Quelle
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