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BAG urteilt zur Betriebsratstätigkeit im Urlaub
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Nach dem am 15.08.2012 veröffentlichten Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus (AZ: 2 Ca 147/12) muss der Arbeitgeber für die während eines Urlaubstages ausgeübte Betriebsratstätigkeit keinen erneuten Urlaub gewähren. Die freiwillige aktive Betriebsratstätigkeit unterbricht den gewährten Urlaub nach der Auffassung des Gerichts nicht. ... weiter lesen Quelle
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