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Clerical Medical Anleger können wahrscheinlich aufatmen
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Der BGH entschied in den zur Entscheidung stehenden Fällen sehr zugunsten von Anlegern des beklagten englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI), indem er ihnen einerseits Schadenersatzansprüche zusprach und andererseits auf die Leistungsverpflichtungen von CMI aus den abgeschlossenen Verträgen bestand. ... weiter lesen Quelle
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