GRP Rainer LLP

Schutz der eigenen Marke durch Verbot selektiver Vertriebssysteme
740x317 Pixel - Dateigröße: 22,46 Kb
Das Oberlandesgericht München (Urteil vom 02.07.2009 - U K 4842/08) hat sich zum Markenschutz im Rahmen so genannter selektiver Vertriebssysteme geäußert. Im vorliegenden Falle ging es um eine namhafte Marke, die ihr Image insbesondere im Internetverkauf schützen wollte. ... weiter lesen Quelle
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/56624

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Schutz der eigenen Marke durch Verbot selektiver Vertriebssysteme" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Schutz der eigenen Marke durch Verbot selektiver Vertriebssysteme" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.