Keine Versicherungsleistungen bei verschwiegenen Vorerkrankungen

Keine Versicherungsleistungen bei verschwiegenen Vorerkrankungen
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Berufsunfähigkeitsversicherungen sollen nicht leisten müssen, wenn bei Vertragsabschluss Vorerkrankungen verschwiegen wurden. Ein Verschweigen berechtige das Versicherungsunternehmen zur Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung. ... weiter lesen Quelle
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