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Der fremdbestimmte und ausgebeutete Rest von Deutschland
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Das Bundesverfassungsgericht 1973 (Aktenzeichen 2 BvF 1/73) stellt fest: "Es wird daran festgehalten (zum Beispiel BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 ), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht 'Rechtsnachfolger' des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings 'teilidentisch'."

Kommentar von Heino Seerling: "Es hat zu keinem Zeitpunkt eine Staatsgründung namens BRD gegeben. Die Einführung des Grundgesetzes war keine Staatsgründung, sondern eine Gesetzeseinführung zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetzten Land. Vor Einführung des GG war die BRD ebenso wie die DDR ein besetztes Land, durch das GG wurde dieser Besetzung ein rechtlicher Rahmen verliehen. ... weiter lesen Quelle
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