Das Vereinigte Wirtschaftsgebiet ist ein Teil des Deutschen Reiches.

Artikel 133 Grundgesetz: Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
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Der Bund und das Vereinigte Wirtschaftsgebiet sind zweierlei. ... weiter lesen Quelle
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