06.05.2015 17:22 Uhr in Sport & Freizeit und in Wirtschaft & Finanzen von Rechtsanwälte Wüterich Breucker
   				
				Vereinsrecht Grundsätzlich vertritt der Vorstand den Verein umfassend
							
					
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					Viele Vereine sind zur Erfüllung ihres satzungsmäßigen Zwecks in einem übergeordneten Verband organisiert. Dies gilt etwa für Fußballvereine, die Mitglied in ihrem jeweiligen Landesverband sind - zum Beispiel im Württembergischen Fußballverband. Andere Sportarten kennen auch eine direkte Mitgliedschaft der Vereine im Bundesverband. 
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			Autor der Pressemeldung "Darf ein Vereinsvorstand den Austritt aus einem Mitgliedsverband erklären?" ist Rechtsanwälte Wüterich Breucker, vertreten durch Dr. Marius Breucker.
				
		
		
	
	