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Ein Verkaufsprospekt muss den Anleger über sämtliche Umstände, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind, informieren
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Die Entscheidungsgründe des Urteils des Oberlandesgerichtes Frankfurt/Main vom 02.05.2012 verdeutlichen die These, dass ein Verkaufsprospekt den Anleger über sämtliche Umstände, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind, richtig, verständlich und vollständig informieren müsse. Das Gericht stützt sich hierbei auf den Gesamteindruck den der Prospekt vermittelt. ... weiter lesen Quelle
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