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Fünfjährige Behaltensfrist gilt auch für Rechtsnachfolger des Erben - Steuerrecht
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Erbt jemand Anteile an einer Kapitalgesellschaft und stirbt selbst innerhalb der fünfjährigen Behaltensfrist, so soll diese Frist auch für die nächsten Erwerber gelten. ... weiter lesen Quelle
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