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Beweislast über Aufklärung von Prospektfehlern liegt bei Berater - Kapitalmarktrecht
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Eine mögliche Falschberatung wegen der Verwendung von fehlerhaften oder unvollständigen Prospekten können Berater nur durch eine Aufklärung der Anleger über diese Fehler verhindern. ... weiter lesen Quelle
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