Mit GB-Führerschein in Deutschland fahren ist legal

In der EU gibt es nur noch einheitliche Führerscheine seit dem 19.1.2013
Kurzfassung: In England interessiert sich keine Behörde dafür was in Deutschland war. Ein "alter" Führerschein kann wiedererteilt werden. Etwaige Sperrfristen sollten allerdings verstrichen sein.
Mit GB-Führerschein in Deutschland fahren ist legal EU- Führerschein
[Ambassador Europe Ltd - 11.10.2013] Wer einen einmal entzogenen Führerschein in Deutschland wiedererlangen will, muss sich auf einen kostspieligen Hürdenlauf gefasst machen. Zunächst entscheidet die Führerscheinstelle, ob man die Fahrerlaubnis wieder erhält. Wenn ja, sind eine Menge Dokumente vorzulegen, einschließlich eines aktuellen Führungszeugnisses. Und wenn es ganz schlecht kommt, fällt auch noch eine MPU an, deren Ausgang fraglich ist. Das alles ist mit viel Lauferei und erheblichen Kosten verbunden.

Die aktuellen Regelungen in der EU haben hier einiges vereinfacht. Danach kann man den Führerschein in jedem Land der EU erwerben, der dann auch in jedem Land der EU anerkannt werden muss. Um zu vermeiden, dass man mal eben ins Nachbarland fährt und mit einem neuen Führerschein wiederkommt, hat der Gesetzgeber ein Hindernis eingebaut. Danach muss man mindestens 185 Tage seinen Wohnsitz dort gehabt haben. Das ist die sogenannte 185 Tage Regelung.

Warum also gerade England? England hat ein sehr liberales Recht. Für die Vorgeschichte, warum man keinen Führerschein mehr hat, interessiert sich niemand. Außerdem kennt man in England kein Meldegesetz, nach dem man sich bei irgendeiner Behörde anmelden muss. Als ehemaliger Inhaber einer Fahrerlaubnis in Deutschland kann man ohne weiteres in England einen Antrag auf Wiedererstattung stellen. Nach der aktuellen dritten Führerscheinrichtlinie ist das Ganze legal, da ohnehin nur noch einheitliche Führerscheine ausgestellt werden.

Natürlich muss man auch in England einen gewissen Verfahrensweg einhalten. Welche Dokumente bei welcher Behörde vorgelegt werden müssen, überlässt man deshalb am besten einer darauf spezialisierten Kanzlei vor Ort. Die Dauer des Verfahrens beträgt, auch wenn im Internet vielfach kürzere Zeiten versprochen werden, ca. 2 - 3 Monate.
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