Versicherungsschäden beim Hochwassereinsatz unbedingt melden!
Kurzfassung: Versicherungsschäden beim Hochwassereinsatz unbedingt melden! Wer während des Hochwassereinsatzes Personen- oder Sachschäden zu verzeichnen hat, der möge diese unbedingt alle der Versicherungsabte ...
[DLRG - 19.06.2013] Versicherungsschäden beim Hochwassereinsatz unbedingt melden!
Wer während des Hochwassereinsatzes Personen- oder Sachschäden zu verzeichnen hat, der möge diese unbedingt alle der Versicherungsabteilung melden. Mit der Versicherungsabteilung zusammen wird dann genau geprüft ob Versicherungsschutz besteht und was weiter zu unternehmen ist. Sollte über bestehende DLRG-Verträge kein Versicherungsschutz bestehen, so kann die Versicherungsabteilung prüfen, ob anderweitig ein Schadenersatz erfolgen kann. Die Versicherungsabteilung ist zu erreichen unter versicherungen@bgst.dlrg.de oder unter der Telefonnummer 05723/955-414.
Deutsche Lebensrettungsgesellschaft
Im Niedernfeld 1-3
31542 Bad Nenndorf
Telefon: Tel.: 05723/955441
Telefax: Fax: 05723-955509
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