DMB-Telefon-Hotline für hochwassergeschädigte Mieter ab 17. Juni 2013 unter Tel.: 030 / 223 23 – 166
Kurzfassung: DMB-Telefon-Hotline für hochwassergeschädigte Mieter ab 17. Juni 2013 unter Tel.: 030 / 223 23 - 166(dmb) Ab Montag, dem 17. Juni 2013, schaltet der Deutsche Mieterbund (DMB) eine Telefon-Hotline fà ...
[Deutscher Mieterbund e.V. - 14.06.2013] DMB-Telefon-Hotline für hochwassergeschädigte Mieter ab 17. Juni 2013 unter Tel.: 030 / 223 23 - 166
(dmb) Ab Montag, dem 17. Juni 2013, schaltet der Deutsche Mieterbund (DMB) eine Telefon-Hotline für hochwassergeschädigte Mieter.
Unter der Telefonnummer 030 / 223 23 -166 erhalten Mieterinnen und Mieter kostenlose Informationen zu allen Mietrechtsfragen rund um die Hochwasserkatastrophe.
Die DMB-Juristen klären über mögliche Reparatur- und Instandsetzungsansprüche auf, erklären, ob Mietminderungs- oder Schadensersatzansprüche bestehen, oder informieren, welche Rechte Mieter bei einer teilweisen oder völligen Zerstörung des Hauses haben.
Die DMB-Telefon-Hotline ist von Montag, dem 17.6.2013, bis Freitag täglich zwischen 9.00 und 13.00 Uhr zu erreichen: 030 / 223 23 -166.
Deutscher Mieterbund e.V.
Littenstraße 10
10179 Berlin
Telefon: 030 / 2 23 23 - 0
Telefax: 030 / 2 23 23 - 100
Mail: info@mieterbund.de
URL:
http://www.mieterbund.de/
Weitere Informationen
Deutscher Mieterbund e.V.
Aufgaben und ZieleDer Schwerpunkt der Tätigkeit der örtlichen Mietervereine ist die unmittelbare Interessenvertretung der Mieter. Dazu gehören zum Beispiel die Rechtsberatung und Hilfe bei Mietstreitigkeiten. Beraten und geholfen werden darf aber nur Mitgliedern der Mietervereine, so schreibt es das Gesetz vor.Viele Mietervereine bieten darüber hinaus auch Prozesskostenschutz durch eine Rechtsschutz-Versicherung.Zweiter Aufgabenschwerpunkt der Mietervereine ist die Mitwirkung an der kommunalen Wohnungspolitik und bei städtebaulichen Maßnahmen. Mietervereine verstehen sich hier als Sprachrohr aller Mieter. Sie nehmen als Sachverständige kritisch Stellung, geben Anregungen und weisen auf Probleme hin. Als Kenner des örtlichen Wohnungsmarktes erfüllen sie die ihnen gesetzlich zugewiesene Aufgabe, an der Aufstellung so genannter Mietspiegel mitzuwirken, die große Bedeutung im Mieterhöhungsverfahren für frei finanzierte Wohnungen haben und die Transparenz über die aktuellen Mietpreise schaffen.Der Mitgliedsbeitrag bei den örtlichen Mietervereinen beträgt zur Zeit zwischen 40 und 90 Euro jährlich. Die Höhe hängt vom Leistungsangebot und dem Grad der Professionalisierung des Mietervereins ab.Im Mittelpunkt der Arbeit der Landesverbände und des Deutschen Mieterbundes steht die politische Interessenvertretung der Mieter. Der Deutsche Mieterbund ist fachlich anerkannter Gesprächspartner für Gesetzgeber und Verwaltung, der zu allen wesentlichen Gesetzgebungsmaßnahmen im Bereich Bauen und Wohnen gehört wird. Im Mittelpunkt der politischen Arbeit steht die Erhaltung und der Ausbau des sozialen Mietrechts (Mieterschutz). Kernstücke dieses sozialen Mietrechts sind der Schutz des Mieters vor willkürlicher Kündigung und der Schutz vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen.Der Deutsche Mieterbund tritt ein für bezahlbare Mieten, ein leistungsstarkes Wohngeld und ein ausreichendes Wohnungsangebot, insbesondere auch für die Beibehaltung und stetige Förderung des sozialen Wohnungsbaus.Daneben sind Fragen des Städtebaus und der Stadtentwicklung, Maklerrecht, Nebenkosten, Heizkostenverordnung und Umweltfragen Bereiche, zu denen der Deutsche Mieterbund Vorschläge erarbeitet und kritisch Stellung nimmt.Ein wichtiges Tätigkeitsfeld ist die Aufklärung der Öffentlichkeit über miet- und wohnungsrechtliche Fragen. Bei mehr als 20 Millionen Wohnraum-Mietverhältnissen ist das Mietrecht von größter praktischer Bedeutung. Andererseits haben gesetzliche Regelungen und die Rechtsprechung zu Einzelfragen einen Umfang angenommen, der für den Laien, Mieter oder Vermieter, nur schwer zu überschauen ist. Der Deutsche Mieterbund deckt das Informationsbedürfnis ab durch regelmäßige Veröffentlichungen über die Massenmedien, eine Vielzahl von ständig aktualisierten Aufklärungsbroschüren sowie die zweimonatlich erscheinende MieterZeitung und die mietrechtliche Fachzeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht".
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