[Verband der Elektrizitätswirtschaft (BDEW) - 06.06.2013] Wasserwirtschaft begrüßt Entscheidung des Vermittlungsausschusses
"Der BDEW begrüßt die gestern Abend im Vermittlungsausschuss verabschiedeten wasserwirtschaftlichen Regelungen. Sie stellen klar, dass die kartellrechtliche Missbrauchskontrolle keine Anwendung bei Unternehmen findet, die Gebühren oder Beiträge erheben. Dies ist eine Entscheidung, mit der das kommunale Selbstverwaltungsrecht bei der Wasserversorgung gestärkt wird. Gebührenunternehmen unterliegen damit weiterhin der Kommunalaufsicht, die die Angemessenheit der Gebührenkalkulationen prüft", sagte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) heute in Berlin.
Auch den in der GWB-Novelle vorgesehenen Kostenprüfungsansatz bei Unternehmen, die private Entgelte erheben, finde die Zustimmung des BDEW, so Weyand. "Denn im Gegensatz zum reinen Vergleichsmarktprinzip bietet dieser Ansatz den Unternehmen im Rahmen einer kartellrechtlichen Prüfung die Chance, ihre Kosten nachvollziehbarer darzulegen. Dieser Ansatz wird den spezifischen, regional sehr unterschiedlichen Kostenstrukturen der Wasserversorger gerecht."
Neben rein ökonomischen Gesichtspunkten müsse es auch weiterhin möglich sein, wichtige Belange des Umwelt- und Ressourcenschutzes bei der Beurteilung von Preisen zu berücksichtigen. "Der BDEW weist noch einmal darauf hin, dass der derzeit gültige Ordnungsrahmen eine umfassende Preisaufsicht durch Kartell- und Kommunalaufsichtsbehörden gewährleistet. Es kommt jetzt darauf an, dass Bundestag und Bundesrat diesem Kompromiss des Vermittlungsausschusses morgen zustimmen."
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