[Bundesministerium des Innern (BMI) - 26.02.2013] Deutsche Islam Konferenz: Fachleute erörtern Kooperationsmodelle von Staat und Islam nach geltendem Staatskirchenrecht
Auf Einladung der Deutschen Islam Konferenz diskutieren heute in Berlin Experten von Bund und Ländern, islamischen Organisationen und aus der Wissenschaft mögliche Kooperationsformen des Staates mit islamischen Organisationen unter geltendem Religionsverfassungsrecht.
Anders als christliches ist islamisches religiöses Leben nicht notwendig an eine juristisch definierte Gemeinschaft gebunden. Als Folge haben sich die in Deutschland lebenden Muslime bislang weitaus weniger organisiert als Christen. Für die verfassungsrechtlich notwendige Kooperation des Staates mit den Gläubigen etwa bei der Einführung islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen oder islamischer Theologie an staatlichen Universitäten stellt dies eine Herausforderung dar, auf die die insoweit zuständigen Bundesländer bislang sehr unterschiedlich reagiert haben.
Im Rahmen des eintägigen Experten-Workshops beleuchten und erörtern insbesondere Vertreter der Länder, muslimischer Verbände, Islamwissenschaftler und Religionsverfassungsrechtler verschiedene bereits praktizierte Kooperationsmodelle. Selbst dort, wo islamische Organisationen noch nicht die Voraussetzungen einer Religionsgemeinschaft erfüllen, wurden bereits vielerorts Übergangslösungen gesucht.
"Der Deutschen Islam Konferenz ist es von Beginn an wichtig gewesen, einer der Wegbereiter zu sein für eine verfassungsgemäße Kooperation von Staat und Muslimen in religionsbezogenen Angelegenheiten", erklärt Abteilungsleiterin Gabriele Hauser. In diesem Sinne soll auch der Erfahrungs- und Meinungsaustausch im Rahmen des Workshops dazu beitragen, den Entscheidungsträgern Hilfestellung für weitere Schritte aufzuzeigen.
Näheres zur Deutschen Islam Konferenz und ihre bisherigen Arbeitsergebnisse sind unter
www.deutsche-islam-konferenz.de veröffentlicht.
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