[Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) - 06.02.2013] Reinholz: Weitere Finanzierung der Braunkohlesanierung in Thüringen gesichert
Die Finanzierung der noch notwendigen Sanierung des ehemaligen Braunkohlebergbaus in Thüringen ist für die Jahre 2013 bis 2017 gesichert. Nach der Unterzeichnung des Vierten ergänzenden Verwaltungsabkommens durch das Bundesfinanzministerium und den Freistaat können die Verwahrungs- und Rekultivierungsarbeiten in Thüringen fortgesetzt werden. Die Sanierungsarbeiten werden mit 11 Millionen Euro vom Bund und mit 5 Millionen Euro vom Land Thüringen finanziert. Schwerpunkte der künftigen Arbeiten sind die weitere Verfüllung offener untertägiger Grubenbaue, die Flutung des Tagebaurestloches Zechau und Gefahrenabwehr an Gebäuden beim bergbaubedingten Wiederanstieg von Grundwasser.
Bislang wurden 83,5 Millionen Euro für die Stilllegung der Braunkohletagebaue und die Sanierung von Veredlungsanlagen in Thüringen ausgegeben. Die Arbeiten im nördlichen Teil des Landkreises Altenburger Land haben sichtbare Fortschritte gemacht, jedoch sind diese noch lange nicht abgeschlossen. "Auch über das Jahr 2017 hinaus wird es erforderlich sein, dass der Bund und die betroffenen Braunkohleländer Mittel für die Verwahrungs- und Rekultivierungsarbeiten bereitstellen", sagte Reinholz.
Der Minister begrüßt, dass sich die Bundesregierung an der noch notwendigen Sanierung des ehemaligen Braunkohlebergbaus umfangreich beteiligt: "Ich bin mir sicher, dass wir auch in Zukunft gemeinsam mit allen Beteiligten ökologisch wie ökonomisch vertretbare Lösungen im Interesse für die Region finden werden. Nur so werden ehemalige Bergbauregionen wieder lebenswert."
Hintergrund:
Seit Abschluss des Ersten Verwaltungsabkommens zwischen dem Bund und den Braunkohleländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen zu Sanierungsvorhaben von Ökologischen Altlasten am 01.12.1992 wird in den betroffenen Regionen konzentriert und erfolgreich an der Verwirklichung des Großprojektes "Braunkohlesanierung" gearbeitet.
Die Braunkohlegewinnung im Altenburger Raum kann bis in das 17. Jahrhundert zurückverfolgt werden. Infolge des Preisanstiegs beim Brennholz wurden ab dem Jahr 1806 bei Meuselwitz und Rositz viele Braunkohlengruben eröffnet. Der intensive Abbau begann 1838 durch Bauern, die auf ihren Grundstücken nach der Braunkohle in 37 Tagebauen und 19 Tiefbauen gruben.
Der eigentliche Beginn des großräumigen Braunkohlenabbaus ist mit dem Einstieg von Kapitalgesellschaften ab Mitte des 19. Jahrhunderts zu sehen. Mit der Auskohlung des Braunkohletagebaus Haselbach 1977 endete die Braunkohlegewinnung im damaligen Kreis Altenburg.
1989 waren noch fünf Brikettfabriken an ehemaligen Braunkohlenabbaustandorten im Altenburger Land in Betrieb, die über ein umfangreiches Netz an Grubenbahnen mit Rohbraunkohle aus dem angrenzenden Gebiet im heutigen Sachsen versorgt wurden.
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1994 wurden das Landwirtschaftsministerium und das Umweltministerium des Freistaats Thüringen neu strukturiert und zu einem Ministerium zusammengefaßt. Das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU) ist für die Aufgaben, die es in seiner Bezeichnung führt, zuständig. Es gliedert sich in acht Abteilungen. Gegenwärtig gehören dem Ministerium ca. 390 Mitarbeiter an: Beamte, Angestellte und Arbeiter.Natur, Umwelt und Landwirtschaft sind besonders eng miteinander verbunden. Einerseits können die Ziele von Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege nur mit der Landwirtschaft und Forstwirtschaft erfogreich verwirklicht werden und andererseits ist ein funktionsfähiger Naturhaushalt unsere Existenzgrundlage. Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehört eine Reihe von Fachbehörden und Einrichtungen, die u. a. dafür die wissenschaftlichen und fachlichen Zuarbeiten und den Verwaltungsvollzug leisten: - die Thüringer Landesanstalt für Umwelt,- die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft,- die Thüringer Landesanstalt für Geologie - die Thüringer Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft - 4 Staatliche Umweltämter - 1 Nationalpark, Naturparke und Biosphärenreservate- 12 Landwirtschaftsämter - 3 Flurneuordnungsämter- 54 Forstämter sowie ein Thüringer Oberbergamt und zwei Bergämter.
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