[Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover - 14.12.2012] Honorarkräfte erhalten Fragebogen: Angaben sollen Aufschluss geben über Beschäftigungsverhältnisse an Ganztagsschulen
"Zügige Klärung im Interesse der Betroffenen!"
Honorarkräfte an niedersächsischen Schulen erhalten in den nächsten Tagen Post von der Deutschen Rentenversicherung: In einem Fragebogen werden die Empfänger gebeten, ihre Tätigkeit für die Schule detailliert zu beschreiben. Auf diesem Weg soll überprüft werden, ob sie tatsächlich selbstständig tätig waren oder ob sie sich - nach sozialversicherungsrechtlichen Gesichtspunkten - in einem Beschäftigungsverhältnis befunden haben. Damit entscheidet sich auch, ob im Nachhinein Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Dies teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.
Auf einem fünfseitigen Fragebogen sollen die Honorarkräfte unter anderem angeben, welche Aufgaben sie für die Schule wahrgenommen haben, in welcher Form ihre Beschäftigung vergütet wurde und ob sie regelmäßige Arbeitszeiten einzuhalten hatten. Gab es einen weitgehend eigenen Entscheidungsspielraum über Art, Ort und Inhalt der Tätigkeit? Letztlich entscheidet das Gesamtbild der Tätigkeiten, ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder ob es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt.
In einer ersten Anschreibeaktion werden jetzt etwa 500 Briefe verschickt. "Im Interesse der Betroffenen werden wir nach und nach jeden Einzelfall prüfen und dann zügig klären, ob die Schulen Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen haben", betonten die alternierenden Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, Professor Michael Sommer und Horst Fricke. "Schließlich erhöht jeder auf das Konto eines Versicherten fließende Beitrag seine spätere Rente - und dafür machen wir uns stark." Insgesamt müssen fast 23.000 Fragebögen ausgewertet werden. Geprüft werden zwischen 2004 und 2011 abgeschlossene Honorarverträge.
Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens erhalten Ratsuchende unter der kostenfreien Servicehotline 0800 1000 480 10. Hier kann auch ein Termin für ein persönliches Gespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbart werden.
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