[Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) - 23.11.2012] Aktuelle Verbraucherinformation zu "natreen Erdbeer-Joghurtschnitte 400 g"
Verdacht auf Belastung mit Hepatitis A-Viren - Vorsorglicher Verbraucherschutz mit sofortiger Sperrung und Rückholung veranlasst
Das NRW-Verbraucherschutzministerium macht auf eine Verbraucherinformation der Firma Aerzener Brot und Kuchen GmbH zu "natreen Erdbeer-Joghurt-Schnitte (400 g)" aufmerksam. Das niedersächsische Unternehmen verarbeitete in diesem Erzeugnis tiefgekühlte Erdbeeren. Es besteht der Verdacht, dass die verarbeiteten Erdbeeren möglicherweise mit Hepatitis A-Viren kontaminiert sein könnten. Zumindest wurde in einer, durch die belgischen Behörden amtlich entnommenen Probe, in Erdbeeren des selben Lieferanten ein Hepatitis-A-Virus nachgewiesen.
Bisher konnte dieser Verdacht durch Eigenkontrolluntersuchungen nicht bestätigt werden.
Gleichwohl hat die Firma Aerzener Brot und Kuchen GmbH vorsorglich und in Abstimmung mit den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden in Niedersachsen die betroffene Ware aus dem Verkauf genommen und die Verarbeitung der betroffenen Erdbeeren gestoppt, um jegliche Gefährdung der Verbraucherinnen und Verbraucher auszuschließen.
Die Firma Aerzener Brot und Kuchen GmbH hat die Verbraucherinnen und Verbraucher aufgefordert, das Erzeugnis "natreen Erdbeer-Joghurt-Schnitten (400 g)" mit den folgenden Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) und/oder Chargen-Nummern vorerst vorsorglich nicht zu verzehren:
Charge - MHD
L12048 - 05/2013 L12083 - 06/2013 L12114 - 07/2013 L12145 - 09/2013 L12180 - 10/2013 L12297 - 01/2014Die Mindesthaltbarkeitsdaten und die Chargennummern sind auf der Packung angegeben.
Kundinnen und Kunden, die noch eine Packung "natreen Erdbeer Joghurtschnitte 400g" mit den genannten Chargenummern besitzen, werden von der Firma Aerzener Brot und Kuchen GmbH gebeten, diese nicht mehr zu verzehren, sondern zu den Verkaufsstellen zurückzubringen. Dort werde ihnen der Kaufpreis erstattet. Die eingeleiteten Vorsichtsmaßnahmen seien aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes und aufgrund der firmeneigenen Qualitätsmaßstäbe erfolgt. Federführende Behörde ist das niedersächsische Verbraucherschutzministerium.
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