13.11.2012 16:50 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von news4germany

Aufklärungsbedarf nach Unisex-Urteil

Kurzfassung: (ddp direct) Hannover (news4germany) - Die Versicherungsgesellschaften dürfen ab dem 21.12.2012 keine geschlechtsspezifischen Tarife für Männer und Frauen mehr anbieten. Dies hat eine Umstellung auf die sogenannten Unisex-Tarife zur Folge. Ursache für die bevorstehende Neuregelung ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 01.03.2011. Die EU-Richter berufen sich dabei auf die Gender-Richtlinie von 2001, die eine Gleichstellung der Geschlechter anstrebt. Für die Umstellung auf ...
[news4germany - 13.11.2012] (ddp direct) Hannover (news4germany) - Die Versicherungsgesellschaften dürfen ab dem 21.12.2012 keine geschlechtsspezifischen Tarife für Männer und Frauen mehr anbieten. Dies hat eine Umstellung auf die sogenannten Unisex-Tarife zur Folge. Ursache für die bevorstehende Neuregelung ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 01.03.2011. Die EU-Richter berufen sich dabei auf die Gender-Richtlinie von 2001, die eine Gleichstellung der Geschlechter anstrebt. Für die Umstellung auf Unisex-Tarife hat der Europäische Gerichtshof der Versicherungswirtschaft eine Übergangsfrist zugestanden, welche jedoch am 21.12.2012 endet. Ebenso wie viele andere Branchenkenner, mahnt auch Götz Wenker, Vorsitzender der deutschen Geschäftsführung von AWD, deshalb an, dass nicht mehr viel Zeit verbleibt, um die Verbraucher über die bevorstehende Umstellung auf Unisex-Tarife zu informieren.

Abhängig von der Versicherungsart sorgt die Umstellung mal bei männlichen und mal bei weiblichen Versicherungsnehmern für einen Anstieg der Versicherungsbeiträge. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) hegt aber - ebenso wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV - die Befürchtung, dass es durch die bevorstehende Umstellung auf Unisex-Tarife insgesamt zu einer Verteuerung der Versicherungstarife kommen könnte. AWD-Deutschland-Chef Götz Wenker erläutert: Am Beispiel der Risikolebensversicherung wird erkennbar: Bisher zahlen Frauen wegen der statistisch höheren Lebenserwartung einen geringeren Beitrag als Männer. Durch die Neuregelung wird der Beitrag für Männer und Frauen gleich wobei es für die Männer etwas günstiger wird, für die Frauen dafür etwas teurer.

Bei der privaten Krankenversicherung ist die Situation umgekehrt. Da Frauen statistisch gesehen eine höhere Lebenserwartung als Männer haben, sind die zu erwartenden Kosten für die Assekuranzen dementsprechend höher. Das hatte bisher zur Folge, dass Frauen höhere Beiträge für eine private Krankenversicherung zahlen mussten. Bei der Kalkulation der neuen Unisex-Tarife hingegen werden die Mehrkosten gleichmäßig auf männliche und weibliche Versicherungsnehmer aufgeteilt. Deshalb werden sich die meisten Frauen bei Neuverträgen, die nach dem 21.12.2012 abgeschlossen werden, über niedrigere Beiträge freuen können.

Die bevorstehende Umstellung auf Unisex-Tarife bringt weitgehende Veränderungen mit sich, so dass für Verbraucher, die eine neue Versicherung abschließen wollen, eine ausführliche Beratung unverzichtbar ist. AWD-Chef Götz Wenker: Aufgrund der enormen Veränderungen ist die qualifizierte Beratung durch einen erfahrenen und lizensierten Finanzberater mit umfassender Markt- und Produktkenntnis wichtiger denn je.

Deshalb ist es im Interesse aller Verbraucher unerlässlich, dass in der nächsten Zeit intensiv Aufklärungsarbeit betrieben wird, um die Verbraucher umfassend über die Auswirkungen des Unisex-Urteils zu informieren. Hierzu ergänzt AWD-Deutschland-Chef Götz Wenker: Um den Mandanten einen erstklassigen und zuverlässigen Service bieten zu können, arbeiten AWD-Berater mit einer sehr großen Anzahl namhafter Produktpartner zusammen - insgesamt rund 150 Partner aus den Bereichen Banken, Fondsgesellschaften, Versicherungen und Bausparkassen. Auf sich allein gestellt ohne die Unterstützung durch einen kompetenten Experten ist das Angebot für den Verbraucher kaum zu überblicken. Aus einer entsprechend umfassenden Angebotspalette und anhand des Best-Select-Prinzips erhalten AWD-Mandanten somit maßgeschneiderte Konzepte", erläutert AWD-Chef Götz Wenker.

Shortlink zu dieser Pressemitteilung:
http://shortpr.com/y8kdf6

Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:
http://www.themenportal.de/unternehmen/aufklaerungsbedarf-nach-unisex-urteil-76166
Weitere Informationen
news4germany
news4germany ist ein deutschsprachiger Nachrichtendienst. news4germany verbreitet Textnachrichten aus eigener Nachrichtenproduktion als unabhängige deutsche Nachrichtenagentur. news4germany arbeitet mit eigener Nachrichtenredaktion und achtet stets auf die Seriosität seiner Nachrichtenquellen.

news4germany ist ein Verlagsprodukt des Rechtsträgers:
Regio Beteiligungen GmbH, Lerchenweg 14, 53909 Zülpich, Amtsgericht Bonn, HRB 14018
news4germany, Frau Nora Kerner
Lerchenweg 14, 53909 Zülpich, Deutschland
Tel.: -; www.news4germany.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt Frau Nora Kerner

news4germany
Lerchenweg 14
53909 Zülpich
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
-
Fax:
-
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/63877

https://www.prmaximus.de/pressefach/news4germany-pressefach.html
Die Pressemeldung "Aufklärungsbedarf nach Unisex-Urteil" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Aufklärungsbedarf nach Unisex-Urteil" ist news4germany, vertreten durch Nora Kerner.