Für Selbständige: Altersvorsorge mit Steuerspar-Effekt

Kurzfassung: Für Selbständige: Altersvorsorge mit Steuerspar-EffektHeidelberg (02.10.2012) - Wenn es nach der Bundesregierung geht, sollen Selbständige und Freiberufler ab 2013 zur Altersvorsorge verpflichtet w ...
[Heidelberger Lebensversicherung AG - 02.10.2012] Für Selbständige: Altersvorsorge mit Steuerspar-Effekt

Heidelberg (02.10.2012) - Wenn es nach der Bundesregierung geht, sollen Selbständige und Freiberufler ab 2013 zur Altersvorsorge verpflichtet werden. Ein Vorstoß, den die Mehrheit der Selbständigen nicht begrüßt. Doch egal, ob Pflicht oder nicht: Selbständige sollten unbedingt für das Alter vorsorgen, je früher desto besser. Denn eins ist klar: Die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung fallen - wenn überhaupt - für die meisten Selbständigen äußerst gering aus.
Eine Möglichkeit zur Vorsorge bietet die Basis- bzw. Rürup-Rente. Sie ist vom Gesetzgeber als Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbständige entwickelt worden. Ein Vorteil ist die staatliche Förderung: Beiträge können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Für das Jahr 2012 lassen sich 74 Prozent des Höchstbeitrags von 20.000 Euro für Ledige bzw. 40.000 Euro für Verheiratete geltend machen. Das entspricht 14.800 Euro bzw. 29.600 Euro. Dieser Anteil steigt jährlich um zwei Prozentpunkte, bis 2025 100 Prozent des Höchstbeitrags absetzbar sind.
Ein weiterer Vorteil ist, dass sich die Einzahlungen flexibel gestalten lassen. Das ist für viele Selbständige wichtig, da sie oftmals kein konstantes Einkommen haben. Darüber hinaus bleibt das angesparte Kapital im Fall längerer Arbeitslosigkeit bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt (Volksmund: "Hartz IV-sicher"). Das Kapital ist außerdem vor Pfändung geschützt.
Da die Basis-Rente an die gesetzliche Rente angelehnt ist, gilt ein sogenannter Verwertungsverzicht. Das bedeutet, dass sie nicht übertragbar, verpfändbar, beleihbar, kündbar und vererbbar ist. Zudem ist die Auszahlung am Ende der Laufzeit nur als lebenslange Rente möglich.
Wer geschützt sein möchte, wenn vor dem Rentenalter Berufsunfähigkeit eintreten sollte, kann in seinen Basisrenten-Vertrag auch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung integrieren. Die Beiträge lassen sich ebenfalls steuerlich absetzen, sofern sie nicht mehr als 50 Prozent der Gesamt-Prämie ausmachen.
Dies war der fünfte und letzte Teil der Ratgeber-Serie zur Altersvorsorge junger Menschen. Mehr zum Thema Altersvorsorge zwischen 18 und 35: www.heidelberger-leben.de/altersvorsorge/basisrente/
Teil 1: Der demographische Wandel und seine Auswirkungen auf die Altersvorsorge
www.heidelberger-leben.de/uploads/media/HLE_Ptx_Ratgeber-Serie-zur-Altersvorsorge-junger-Menschen-Folge-1_2012-08-02_frei.pdf
Teil 2: Klassische kapitalbildende vs. fondsgebundene Rentenversicherung: Welche eignet sich für junge Menschen besser?
www.heidelberger-leben.de/uploads/media/HLE_Ptx_Ratgeber-Serie-zur-Altersvorsorge-junger-Menschen-Folge-2_2012-08-16_frei.pdf.
Teil 3: Flexibilität in der Altersvorsorge: Worauf junge Menschen beim Abschluss achten sollten
www.heidelberger-leben.de/uploads/media/HLE_Ptx_Ratgeber-Serie-1-junge-Menschen_Text3-Flexibilitaet_2012-09-04_frei.pdf
Teil 4: Sicherheit in der Altersvorsorge:
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Die Heidelberger Lebensversicherung AG ist ein Spezialist für Altersvorsorgelösungen und einer der Top-Anbieter fondsgebundener Lebensversicherungen im deutschen Markt. Das Unternehmen wurde 1991 gegründet und verwaltet mit seinen knapp 300 Mitarbeitern derzeit ein Vermögen in Höhe von 4,3 Milliarden Euro. Im Geschäftsjahr 2011 erwirtschaftete die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von 32,8 Millionen Euro. Rund 300.000 Kunden vertrauen der Heidelberger Leben insgesamt zirka 620.000 Versicherungsverträge an.

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