[Vollkasko.net - 07.09.2012] Per Gesetz ist in Deutschland jeder Halter eines Kraftfahrzeugs dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung sicher im Falle eines Unfalles dem unverschuldet Geschädigtem Unfallteilnehmer einen Ersatz seines materiellen Schadens zu. Der protokollarisch festgestellte Unfallverursacher muss hingegen selbst für den Schaden an seinem Fahrzeug aufkommen. Doch nicht nur Unfallschäden können an einem Fahrzeug auftreten. Auch die Reparatur von Parkschäden, Steinschlägen, Vandalismus und mehr kann hohe Kosten verursachen. Zum Schutz vor den Kosten, die derartige Schäden mit sich bringen, kann der Fahrzeughalter eine Kaskoversicherung abschließen.
Der Abschluss einer Teilkaskoversicherung sollte vom Zeitwert des zu versichernden Fahrzeugs abhängig gemacht werden. Der Grund hierfür liegt in der Obergrenze des Versicherungsschutzes. Eine Teilkaskoversicherung übernimmt nur die Regulierung eines Schadens bis zum Wiederbeschaffungswert. Bei einem größeren Schaden handelt es sich hier schnell um den Zeitwert des Fahrzeugs. Ein älteres Fahrzeug kann da schnell zu einem wirtschaftlichen Totalschaden werden. Daher sollten die Prämien für die Versicherung genau gegen den maximalen Schutz im Schadenfall abgewogen werden.
In der Regel übernimmt eine Teilkaskoversicherung Schäden am Fahrzeug, die durch Diebstahl oder Naturgewalten wie Hagel, Blitzschlag, Sturm oder Überschwemmung entstehen. Die Bedingungen, unter denen die Versicherung in die Haftung eintritt, unterscheiden sich von Tarif zu Tarif. Sparen bei der Teilkasko kann ein Versicherungsnehmer als am besten, wenn er die einzelnen Anbieter und ihre Tarife genau vergleicht. Onlineportale wie
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Vollkasko.net, Herr Andre Finzel
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