[RAe. Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum - 04.04.2012] Auf Facebook brauchen Seiten, die nicht rein privat betrieben werden gem. § 5 TMG ein Impressum. Die aktuelle
Rechtsprechung führt zu zahlreichen Anfragen verunsicherter Seitenbetreiber in unserer Kanzlei, die befürchten, nun von der Konkurrenz abgemahnt zu werden.
Wir bieten nun die einfache und kostenlose Möglichkeit, über eine Facebook-App ein den Vorgaben der Rechtsprechung genügendes, individuelles Impressum zu erstellen. Das fertige Impressum wird dann durch die App automatisch in die Facebook-Seite integriert.
So funktioniert die Impressum-App
- Auf unserer
Facebookseite den Reite "Impressum-App" anklicken
- Danach den Vorgaben unser Impressum-App folgen und die entsprechenden Felder für das individuelle Impressum ausfüllen
- Fertig! Das rechtssichere Impressum wird durch unsere App automatisiert auf Ihrer Seite in den passenden Reiter integriert
- Die Angaben im Impressum sind ab sofort abrufbar und können bei Bedarf abgeändert werden
*Hinweise: Die rechtskonforme Darstellung auf mobilen Seiten ist aufgrund von facebookinterner Einstellungen nicht immer gewährleistet. Ab dem 1.4.2012 erscheint das neue Design der Facebookseiten in Gestalt der "Timeline". Das Impressum muss als einer der ersten vier Reiter sichtbar sein.
Für Rückfragen und Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung!
RAe. Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum
Die Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum beraten im eCommerce-Recht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht sowie Presse- und Medienrecht. Die Kanzlei blickt auf eine mittlerweile siebenjährige Erfahrung in den betreuten Spezialrechtsgebieten zurück. Durch ständige Fortbildungen und vor allem durch aktive forensische Tätigkeit in mittlerweile mehreren 1000 gerichtlichen Verfahren häufig durch mehrere Instanzen ist man zudem immer auf dem neusten Stand.
RAe. Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum, Herr Arno Lampmann
Stadtwaldgürtel 81-83, 50935 Köln, Deutschland
Tel.: 0221/2716733-0;
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