Notare bereit für das Zentrale Testamentsregister (ZTR)

Pressemitteilung der Bundesnotarkammer
Kurzfassung: Das Zentrale Testamentsregisters nimmt am 01.01.2012 seinen Betrieb auf.
[Zentrales Testamentsregister - 13.10.2011] Mit der Einführung des Zentralen Testamentsregisters am 01.01.2012 werden alle erbfolgerelevanten notariellen Urkunden elektronisch registriert. Notare, die beispielsweise Testamente oder Erbverträge errichten, melden diese Urkunden mit entsprechenden Verwahrangaben dem Testamentsregister. Daraufhin erhalten sie eine Eintragungsbestätigung, die sie dem jeweiligen Erblasser als Nachweis der Registrierung aushändigen. Die Bestätigung enthält die gespeicherten Verwahrangaben zur Person des Erblassers, zur Art und zum Datum der Urkunde sowie zu deren Verwahrstelle. Der Inhalt der Urkunde wird demgegenüber nicht erfasst.

Die Durchführung des Registrierungsprozesses erfordert, dass jeder Notar gesichert mit dem Testamentsregister verbunden ist. Datenschutz und Datensicherheit sind für das Register von wesentlicher Bedeutung. Daher ist das ZTR nur über besonders gesicherte Netzverbindungen erreichbar. Diese technischen Voraussetzungen werden bereits seit Mai dieses Jahres bei den Notaren im ganzen Bundesgebiet geschaffen. Ab Oktober finden zahlreiche Fortbildungs- und Schulungsveranstaltungen für Notare im ganzen Bundesgebiet statt, um einen reibungslosen Registerbetrieb im neuen Jahr zu gewährleisten.

Rechtstipp: Eine verantwortungsvolle Nachlassplanung geht über die bloße Verteilung des eigenen Vermögens hinaus. Auch die Sorge für minderjährige Kinder im Todesfall beider Eltern kann beispielsweise geregelt werden. Eltern können dafür einen Vormund für ihr Kind benennen. Es sollte sich dabei um eine Vertrauensperson handeln, die das Wohl des Kindes sicherstellen kann.

Weitere Informationen zum Erben und Vererben unter www.testamentsregister.de.

Ansprechpartner: Notar a. D. Dr. Diehn, LL.M. (Harvard), info@testamentsregister.de
Weitere Informationen
Zentrales Testamentsregister
Das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister für Deutschland nimmt am 1. Januar 2012 den Betrieb auf. Es enthält die Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden, die vom Notar errichtet werden oder in gerichtliche Verwahrung gelangen.

Das Register wird in jedem Sterbefall von Amts wegen auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden geprüft. Die Bundesnotarkammer informiert daraufhin das zuständige Nachlassgericht, ob und welche Verfügungen von Todes wegen zu beachten sind. Dadurch wird der letzte Wille des Erblassers gesichert, und Nachlassverfahren können schneller und effizienter durchgeführt werden.
Zentrales Testamentsregister, Herr Dr. Thomas Diehn
Mohrenstrasse 34, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 030 38 38 66 0; http://www.testamentsregister.de/
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