09.10.2025 13:00 Uhr in Hobby & Unterhaltung und in Gesundheit & Wellness von Marion Schanne

Cavalier King Charles Spaniel - Qualzucht?

Gericht stuft Zucht wegen systemischer Erbkrankheiten als rechtswidrig ein
Kurzfassung: "Cavaliere in Not" informiert über ein wegweisendes Urteil des norwegischen Obersten Gerichtshofs vom 10. Oktober 2023, das die Zucht des Cavalier King Charles Spaniel als rechtswidrige Qualzucht einstuft. Grundlage ist die systemische Häufung rassetypischer Erkrankungen wie Chiari-like Malformation (CM), Syringomyelie (SM), Herz- und Atemprobleme. Schmerzmittel gelten laut Gericht nicht als ethisch vertretbare Lösung. Während der Besitz erlaubt bleibt, ist die Zucht in Norwegen nun untersagt. Das Urteil setzt internationale Maßstäbe für tierschutzgerechte Zuchtpraktiken. "Cavaliere in Not" ruft Halter, Züchter und Verbände zur verantwortungsvollen Aufklärung und zum Verzicht auf belastete Linien auf.
Cavalier King Charles Spaniel - Qualzucht? Zuchtverbot in Norwegen: Cavalier King Charles Spaniel von Qualzucht betroffen | www.cavaliere-in-not.de
[Marion Schanne - 09.10.2025] Qualzucht Cavalier King Charles Spaniel ?

Rechtswidrige Zucht des Cavalier King Charles Spaniel:
Norwegisches Höchstgericht setzt Maßstab für Tierschutz

Cavaliere in Not, 09.10.2025,

Urteil des Obersten Gerichtshofs: Zucht verstößt gegen Tierschutzgesetz
Das norwegische Höchstgericht hat mit Urteil HR-2023-1901-A die Zucht des Cavalier King Charles Spaniel als rechtswidrig eingestuft. Die Entscheidung basiert auf §25 des norwegischen Tierschutzgesetzes und bestätigt ein früheres Urteil des Bezirksgerichts Oslo. Quelle: domstol.no/en/supremecourt/rulings/2023/supreme-court-civil-cases/HR-2023-1901-A/

Rassetypische Krankheiten als systemisches Problem
Die Richter stellten fest, dass die Zucht dieser Rasse systematisch zu schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt. Besonders betroffen sind:

Chiari-like Malformation (CM): Schädel zu klein für das Gehirn

Syringomyelie (SM): Flüssigkeitsansammlungen im Rückenmark

Weitere Leiden: Herzinsuffizienz, Atemprobleme, Augenkrankheiten

Diese Erkrankungen treten nicht vereinzelt, sondern rassetypisch auf und verursachen chronisches Leid.

Schmerztherapie ersetzt keine ethische Zuchtpraxis
Das Gericht betonte, dass Schmerzmittel keine dauerhafte Lösung darstellen. Sie lindern Symptome, beheben jedoch nicht die genetischen Ursachen. Langfristige Medikamentengabe kann zusätzliche Organschäden verursachen.

Besitz erlaubt - Zucht verboten: Verantwortung für Halter
Die Entscheidung betrifft ausschließlich die Zucht. Der Besitz bereits lebender Tiere bleibt erlaubt. Halter sind jedoch aufgefordert:

Regelmäßige neurologische Untersuchungen durchführen zu lassen

Auf Weitergabe zur Zucht zu verzichten

Andere Halter sachlich über die Problematik zu informieren

Internationale Signalwirkung und ethische Debatte
Tierschutzorganisationen begrüßen das Urteil als Meilenstein. Es könnte Vorbildfunktion für andere Länder und Rassen entfalten - etwa bei Mops, Französischer Bulldogge oder Chihuahua. Die Entscheidung setzt juristische Maßstäbe für ethisch vertretbare Zuchtpraktiken.

Appell zur Verantwortung: Tierwohl vor Ästhetik
Das Urteil fordert Züchter, Verbände und Halter auf, genetische Belastungen ernst zu nehmen. Eine Zucht, die das Tierwohl über äußere Merkmale stellt, ist Voraussetzung für eine ethisch vertretbare Haltung. Einkreuzungen gesünderer Linien gelten als mögliche Alternative.
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