27.02.2017 07:09 Uhr in Gesellschaft & Familie und in Kultur & Kunst von Exklusiv-Garagen

Exklusiv-Garagen und Gesinnungsjustiz

Ausgehöhlt wie ein Termitenbau
Kurzfassung: Vom vermeintlichen Rechtsstaat blieb nur noch eine Simulation übrig, die der Willkür aktueller Politik unterworfen ist.
Exklusiv-Garagen und Gesinnungsjustiz Graffiti nur als Auftragsarbeit auf Exklusiv-Garagen
[Exklusiv-Garagen - 27.02.2017] Garagenwände und Garagentore von Stahlfertiggaragen aus dem Hause www.Exklusiv-Garagen.de können Grundlage von Sprüharbeiten ohne Auftrag sein. Auch wenn die meisten Richter dies als Eingriff in die Unversehrtheit von Eigentum betrachten, gibt es tragischerweise Juristen, die Graffiti auf Kalksandstein als Ausdruck von Kunst und nicht als Sachbeschädigung ansehen, obwohl Farbpartikel in das Gestein eindringen und Substanz abgetragen werden muss, um die Verfärbungen zu entfernen. Die Logik ist, dass der Substanzverlust am Stein durch den Eigentümer veranlasst wurde. Er könne die farbliche Veränderung ja auch hinnehmen.

Ein gesellschaftliches Problem
Weil der einfache Grundsatz, das Eigentum anderer Menschen zu respektieren, durch ein umfassendes Strafgesetzbuch ersetzt wurde, das zudem laufend angepasst werden muss, um alle "Straftatbestände" aufzuzählen und zu beschreiben, besteht ein Problem.

Weil sich die Weltsichten von Menschen unterscheiden, erfahren viele Begriffe mehrfache Bedeutungen, sie werden unterschiedlich interpretiert. Eine Äußerung wie "Ich wusste nicht, dass es hier strafbar ist, seine Frau zum Sex zu zwingen." [1] wird von einem Richter oft als strafmindernd gewertet. Eine Entschädigungszahlung entfällt mangels Masse und die Bewährungsstrafe ohne Gefängnisaufenthalt wird ausgesprochen, weil keine Wiederholungsgefahr besteht.

Mohammedaner erhalten aufgrund ihrer Herkunftskultur ein mildes Urteil, während in Deutschland aufgewachsene Christen die volle Härte des Gesetzes spüren. Es bleibt alternativen Medien vorbehalten, Gesinnungsjustiz vorsichtig zu hinterfragen, um nicht selbst in den Fängen des Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches hängenzubleiben. Leitmedien hingegen geben sich dem Weichspülen von grausamen Straftaten hin und Polizisten halten sich aus religionsinternen Angelegenheiten heraus. [2] Wer sachgerecht wie Sabatina James auf diese Diskrepanzen aufmerksam macht, erhält ernstzunehmende Todesdrohungen von Mohammedanern. [3] [4]

Gleiches wird unterschiedlich beurteilt
Hammer, Zirkel und Ährenkranz aus der Deutschen Demokratischen Republik sind straffrei, [5] während die Swastika aus der Weimarer Republik strafbar ist. Doch beide deutsche Staaten werden - warum auch immer - in der Bundesrepublik Deutschland als Unrechtsstaaten verunglimpft. Da sei die Frage erlaubt, welches Gebilde sich solcherlei eventuell eines Tages herausnehmen mag, um den Stab über die Bundesrepublik Deutschland zu brechen. Welche Staatsform wurde mit der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 eingeführt? Keine? Ach so .... [6] Und welche Gesetze aus der Zeit von 1933 bis 1945 gelten heute noch? Ach so, viele? Na dann ...

Wie viel Blindheit ist erforderlich, um so etwas zu übersehen? Der einstige Anwalt der Rote-Armee-Fraktion und spätere Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele wandte sich scharf gegen einen zusätzlichen Paragrafen im Strafgesetzbuch zu Graffiti auf fremdem Eigentum ohne Auftrag. Nach seiner Weltsicht würde man durch solch einen Straftatbestand kreative, junge Menschen unnötig kriminalisieren und die Kriminalstatistiken in die Höhe treiben: "Ich sage Ihnen: Wenn er nicht erfüllt ist, wenn Sie also eine Farbe, einen "Tag", wenn er mit Wasserfarbe angebracht ist, einfach mit einem feuchten Lappen abwischen können, so ist es doch ganz einfach nicht mehr gerechtfertigt, von Kriminalität und von Kriminalstrafe zu sprechen." [7] Es ist ganz einfach, oder?

Seine Ausführungen zur Sache während eines Gespräches mit einem Journalisten verstummten erst, als er mit dem Vorschlag konfrontiert wurde, das gesamte Strafgesetzbuch ersatzlos aufzuheben. Wie immer bei Vertretern der Verbotspartei, wechselte auch er das Thema, weil seine fragwürdige Haltung bloßgestellt wurde.

Vorbeugen auf Exklusiv-Garagen
Der Fachhandel bietet Schutzschichten an, die entweder für lackierte Flächen oder für verputzte Flächen geeignet sind, um anschließend aufgebrachte Graffiti entfernen zu können. Um ebenfalls bedarfsgerecht zu günstigen Garagenpreisen planen und bauen zu können, erbitten Bauherren über www.Exklusiv-Garagen.de oder die Servicenummer 0800 785 3785 einen Ortstermin mit einem Fachberater.

Quellen:
[1] www.kurzlink.de/vergewaltigt
[2] www.kurzlink.de/ausgehoehlt
[3] www.youtube.com/watch?v=wXD7Z5VZc_4
[4] kurzlink.de/Sabatina-James
[5] www.kurzlink.de/DDR--Symbole
[6] www.dzig.de/Parteien_-_das_Auslaufmodell_aus_dem_19_Jahrhundert
[7] www.stroebele-online.de/reden/1038.html
www.kurzlink.de/Exklusiv-Garagen
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Exklusiv-Garagen Die Qualität des Originals bedeutet seit 2004: Exklusiv-Garagen sind Fertiggaragen für's Leben. 110 Mitarbeiter produzieren hochwertige Fertigteilgaragen in unterschiedlichen Größen und Varianten. Bis 2014 wurden 22.000 zufriedene Garagenkunden gezählt. Gemeinsam mit dem Partner Hörmann KG arbeitet Exklusiv-Garagen eigenverantwortlich an der Entwicklung für die unter anderem eingesetzten Hörmann Schwingtore und Sectionaltore, Garagentorantriebe und Garagennebentüren. Diese lebenslange Allianz ermöglicht ein innovatives Arbeiten und die gemeinschaftliche Entwicklung neuartiger Garagen. Die Ideen orientieren sich an den Wünschen und Vorstellungen der Kunden. Bei Exklusiv-Garagen bleiben daher keine Kundenwünsche offen. Zu den Grundsätzen zählen konsequentes Qualitätsmanagment, Teamgeist, Kundenorientierung und modernste servergestützte Informationstechnologie. Kundenfreundlichkeit, Innovation und das Eingehen auf Kundenvorstellungen machen Exklusiv-Garagen zum Ansprechpartner bei der Planung und dem Kauf von Wunschgaragen. Das Unternehmen agiert bundesweit und stellt gerne vor Ort einen kompetenten Fachberater zur Verfügung.
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