Widerrufsbelehrung bei Immobiliengeschäften

Immobilienmakler Jürgen Juber über Rechte von Verbrauchern und gewöhnungsbedürftige Praktiken!
Kurzfassung: Was haben amazon, ebay, Otto UND Immobilienmakler gemeinsam? Mit der Umsetzung der neuen EU-Verbraucherrichtlinie sind auch Immobilienmakler seit dem 13. Juni 2014 in Deutschland verpflichtet, ihre Kunden eindeutig über das Bestehen eines Widerrufsrechtes zu informieren, sofern es sich um Vertragsabschlüsse handelt, die über das Internet oder außerhalb der Büroräume des Maklerunternehmens akquiriert und geschlossen wurden. Die Dienstleistung des Maklers fällt hierbei unter das sogenannte Fernabsatzgesetz.
[Juber & Schlinghoff Immobilien Marketing GmbH - 21.01.2015] Was haben amazon, ebay, Otto UND Immobilienmakler gemeinsam? Mit der Umsetzung der neuen EU-Verbraucherrichtlinie sind auch Immobilienmakler seit dem 13. Juni 2014 in Deutschland verpflichtet, ihre Kunden eindeutig über das Bestehen eines Widerrufsrechtes zu informieren, sofern es sich um Vertragsabschlüsse handelt, die über das Internet oder außerhalb der Büroräume des Maklerunternehmens akquiriert und geschlossen wurden. Die Dienstleistung des Maklers fällt hierbei unter das sogenannte Fernabsatzgesetz.

Bei vielen Kunden herrscht jedoch große Verunsicherung, da die Umsetzung der Vorgaben für Immobilienmakler eine andere Vorgehensweise erfordert als bei den Internethändlern. Bei Bestellungen von Waren über das Internet ist klar, dass mit Lieferung der bestellten Ware und der Rechnung ein Vertrag zustande gekommen ist und die 14-tägige Rückgabefrist läuft. Makler schicken keine Ware, sondern bieten Dienstleistungen an, die die Kunden in Form von Exposés oder Objektbesichtigungen in Anspruch nehmen. Erklärend ist hierbei festzuhalten, dass für den Gesetzgeber mit der Nachfrage eines Kunden nach einem Objekt und der Versendung des Exposés durch den Makler an den Kunden - unter Nennung der Objektadresse und der Provisionshöhe - bereits ein Vertragsverhältnis (zur Erbringung einer Dienstleistung als Nachweismakler) entstanden ist.

Wie soll ein per E-mail versendetes Angebot, eine einmal bekannt gegebene Objektadresse oder ein durchgeführter Besichtigungstermin zurückgenommen oder -geschickt oder umgetauscht werden? Nicht möglich!!!

Also kann der Makler eigentlich erst 14 Tage nach Kontaktaufnahme durch den Kunden tätig werden, um das dem Interessenten zustehende Rücktrittsrecht nicht zu verletzen. Zu diesem Zeitpunkt wird das nachgefragte Objekt vermutlich aber schon nicht mehr verfügbar sein. Ein Zustand, der von keiner der Parteien gewünscht wird.

Damit der Makler sofort für die Kunden tätig werden kann, ihm also Unterlagen zusenden oder einen zeitnahen Besichtigungstermin vereinbaren darf, benötigt er hierfür die Zustimmung. Diese erteilt der Kunde am einfachsten durch eine Bestätigung, wie sie ihm von seriösen und fachlich auf dem aktuellen Stand befindlichen Maklerunternehmen bereits seit dem 13. Juni 2014 zur Verfügung gestellt wird.

WICHTIG und unverändert: Für die Kunden entstehen Kosten bei provisionspflichtigen Angeboten weiterhin erst bei Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages. Wie bisher auch, sind alle unsere Dienstleistungen vorher, wie z. B. Angebotsversand oder Besichtigungstermine, bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss für Sie kostenfrei.

Weitere Informationen wie beispielsweise zu Immobilien kaufen Leverkusen, Haus Verkauf Leverkusen oder Immobilienmakler Leverkusen sind unter www.juber-schlinghoff-immo.de zu finden.
Weitere Informationen
Juber & Schlinghoff Immobilien Marketing GmbH
Seit 1998 steht die Juber & Schlinghoff Immobilien Marketing GmbH ihren Kunden als kompetenter Ansprechpartner in Immobilienfragen im Leverkusener Immobilienmarkt zur Verfügung. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie Transparenz vom ersten Kontakt bis hin zu einer professionellen Nachbetreuung ist für das Unternehmen selbstverständlich.

Der Wirkungskreis erstreckt sich auf den gesamten Großraum Leverkusen mit Leichlingen, Langenfeld, Solingen und dem Bergischen Land. Darüber hinaus ist Juber & Schlinghoff Immobilien durch die Mitgliedschaft in diversen Verbänden wie der Westdeutschen und der Leverkusener Immobilienbörse in der Lage, Gebiete wie Dhünnwald, Stammheim, Mühlheim sowie die linksrheinischen Gebiete bis nach Dormagen abzudecken.
Juber & Schlinghoff Immobilien Marketing GmbH, Herr Jürgen Juber
Oulustraße 20, 51375 Leverkusen, Deutschland
Tel.: 0214 5007017; http://www.juber-schlinghoff-immo.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt Frau Claudia Hoffmann

wavepoint GmbH & Co. KG
Münsters Gäßchen 16
51375 Leverkusen
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0214 7079011
Fax:
0214 7079012
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/119998

https://www.prmaximus.de/pressefach/juber-und-schlinghoff-immobilien-marketing-gmbh-pressefach.html
Die Pressemeldung "Widerrufsbelehrung bei Immobiliengeschäften" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Widerrufsbelehrung bei Immobiliengeschäften" ist Juber & Schlinghoff Immobilien Marketing GmbH, vertreten durch Jürgen Juber.