[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 12.06.2014] Gabriel: Keine Hermesdeckungen mehr für Nuklearanlagen im Ausland
Auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hat die Bundesregierung entschieden, grundsätzlich keine Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) mehr für Anlagen zur nuklearen Stromerzeugung zu übernehmen. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch Bestandsanlagen. Diese Entscheidung zeigt die hohe Bereitschaft der Bundesregierung zur Energiewende auch im internationalen Kontext und ihren Einsatz für eine Erhöhung der nuklearen Sicherheit im Ausland.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: "Deutschland hat sich von der Nuklearenergie verabschiedet, weil sie mit erheblichen, nicht beherrschbaren Risiken verbunden ist. Diese Risiken bestehen im Ausland gleichermaßen. Deshalb ist es folgerichtig, dass wir Kernkraftwerke im Ausland künftig nicht mehr durch Hermesdeckungen fördern."
Hermesdeckungen bieten Exporteuren und Banken die Möglichkeit, die mit Exportgeschäften verbundenen Risiken des Zahlungsausfalls aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen abzusichern. Exportkreditgarantien im Nuklearbereich sind künftig nur noch in Ausnahmebereichen möglich.
Dazu gehören Lieferungen und Leistungen, die die Sicherheit bestehender Nuklearanlagen erhöhen oder der Stilllegung, dem Rückbau sowie der Entsorgung von Nuklearanlagen dienen. Vom grundsätzlichen Deckungsausschluss ausgenommen sind auch Exporte, die nicht im Zusammenhang mit der kommerziellen Stromerzeugung stehen, z. B. für Forschungsreaktoren oder nuklearmedizinische Anlagen.
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