26.03.2014 14:20 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von news4today

IT-Firmen können Haftungsrisiken absichern

Kurzfassung: (Mynewsdesk) Bonn (news4today) - IT-Dienstleister tragen eine besondere Verantwortung. Bei Verstößen gegen Persönlichkeits-, Urheber- oder Markenrechte drohen Schadenersatzforderungen, die vor allem für Mittelständler ein hohes finanzielles Risiko darstellen. Auch wenn ein Virus oder ein Programmierfehler einen Datenverlust beim Kunden verursacht, kann es für IT-Dienstleister teuer werden. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zwar eine Haftungsbegrenzung festgelegt werden, doch ...
[news4today - 26.03.2014] (Mynewsdesk) Bonn (news4today) - IT-Dienstleister tragen eine besondere Verantwortung. Bei Verstößen gegen Persönlichkeits-, Urheber- oder Markenrechte drohen Schadenersatzforderungen, die vor allem für Mittelständler ein hohes finanzielles Risiko darstellen. Auch wenn ein Virus oder ein Programmierfehler einen Datenverlust beim Kunden verursacht, kann es für IT-Dienstleister teuer werden. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zwar eine Haftungsbegrenzung festgelegt werden, doch bietet sie nur begrenzten Schutz. Ein kompletter Haftungsausschluss lässt sich ohnehin kaum durchsetzen. Der BGH hat diesbezüglich in einem Urteil klargestellt, dass ein IT-Dienstleister Schadenersatz leisten muss, wenn durch ihn ein Datenverlust beim Kunden verursacht wurde. Er muss nicht nur für die Wiederherstellung der Daten geradestehen, sondern sieht sich eventuell auch noch Schadenersatzansprüchen aufgrund von Produktionsausfällen ausgesetzt. Da verwundert es nicht, dass sich die Schadenssummen in solchen Fällen nicht selten auf mehrere hunderttausend Euro belaufen.

Die Versicherungsbranche hat sich auf die Anforderungen der IT-Firmen eingestellt und passende Konzepte entwickelt. Dazu zählt eine IT-Betriebshaftpflicht, die auch bei Vermögensschäden greift. Damit werden Schadenersatzansprüche abgedeckt, die aus Verstößen gegen Vertragspflichten oder aus grober Fahrlässigkeit resultieren. Außerdem sollten Verlust, Veränderung oder Unzugänglichkeit von Kundendaten als Vermögensschaden abzusichern sein. Je nach Versicherung deckt die IT-Haftpflichtversicherung bei Datenschutzverletzungen von Dritten auch Schäden durch Verstöße gegen immaterielle Rechte ab. Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der Zurich Gruppe Deutschland: „Wenn wir die Leistungskraft unserer Wirtschaft erhalten wollen, müssen wir auch die Leistungskraft unserer ITK-Dienstleister absichern, gegen berufstypische Haftungsrisiken. Und das müssen wir umfassend, bedarfsgerecht und kundenorientiert tun, wie beispielhaft mit dem Sicherheitskonzept IT-SafeCare 2.0!“

Die Digitalbranche hat sich längst zu einem Wachstumstreiber der deutschen und der europäischen Wirtschaft entwickelt. So sagte die EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, Neelie Kroes, dass die Förderung der IT-Branche die Grundlage für die Schaffung neuer Arbeitsplätze sei. Die Aussagen werden von einer Studie des Fraunhofer Instituts für System- und Innovationsforschung bestätigt. Danach könnten in der Branche mehr als 450.000 neue Arbeitsplätze bis zum Jahr 2030 geschaffen werden. Das entspräche einem Wachstum von etwa 80 Prozent. Bei den Unternehmensgründungen liegen IT-, Software- und Kommunikationsfirmen mit einem Anteil von 60 Prozent jetzt schon im Spitzenbereich.

Allerdings steigen mit diesem starken Wachstum auch die Risiken. IT-Dienstleister sind davon besonders betroffen, weiß Ralph Brand: „Haftungsrisiken können in der Branche der IT-Dienstleister sehr vielfältig sein. Das reicht von gesetzlichen und vertraglichen Haftpflichtansprüchen bis zu Haftungsfällen für Schäden wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung von Personen oder Unternehmen durch eine IT-Dienstleistung.“

Die Absicherung der Digitalen Wirtschaft gegen diese Risiken ist nicht nur für die Branche selbst, sondern auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland von großer Bedeutung. Ralph Brand: „Möglichst alle Leistungs- und Tätigkeitsbereiche von Unternehmen der Informations- und Telekommunikationstechnologie (ITK) sollten von einem Sicherheitskonzept für ITK-Dienstleister, wie zum Beispiel IT-SafeCare 2.0, umfasst sein. Dies ist insbesondere für mittelständische Dienstleister wichtig und sogar im extremen Schadenfall existenzsichernd.“ Der Mittelstand bildet nach wie vor das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Daher sollte er auch einen besonderen Schutz genießen.

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